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Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2015

Am 10. Dezember 1948 wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln, die die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält. Mit Übersetzungen in mehr als 300 Sprachen ist sie einer der am meisten übersetzten Texte. (Quelle: Wikipedia) Auch unser Verein setzt sich vor Ort für diese Grundrechte zusammen mit anderen Vereinen und Organisationen ein. Wer mehr über uns erfahren möchte kann dies über unsere Homepage tun.